| Wiederentdeckte Vormundschaftsakten aus Ebersberg: Über Väter und Mütter |
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Die wiederentdeckten Akten halten fest, dass 51 von 97 Erzeugern Unterhalt zahlen – also gerade einmal die Hälfte! Die Akten dokumentieren auch, wieviel sie zahlen: Zwischen 30 und 60 Reichsmark, die meisten überweisen Monat für Monat 40 bis 45 Reichsmark. Zuerst an den Lebensborn, später ans Jugendamt. Bei fünfen bleiben die Zahlungen ab Januar bzw. ab April 1945 aus: Vielleicht funktionieren die Überweisung an den Lebensborn nicht mehr? Oder halten die Männer das Thema mit dem Ende des NS-Regimes für erledigt? Die Lebensborn-Mütter[1] können die „alte Geschichte“ in der Regel nicht hinter sich lassen. Etwa ein Drittel der Frauen lebt mit dem Kind zusammen. Einige sind mittlerweile verheiratet, andere sind mit dem Kind ins Elternhaus zurückgekehrt. Bei allem Stolz und Selbstbewusstsein: In der Nachkriegszeit ist es schwer, als unverheiratete Frau allein ein Kind groß zu ziehen. Deshalb geben manche Frauen Das Schweigen, Vertuschen, Lügen, an dem sich Lebensborn-Geborene jahrelang abgearbeitet haben und noch abarbeiten, hat in der Nachkriegszeit seine Fortsetzung gefunden. Und daran haben nicht nur ihre Mütter und Väter, sondern auch die Ämter ihren Anteil gehabt. Zum vermeintlichen Kindeswohl!
[1] Im Unterschied zu den präzisen Auskünften über die Kindesväter fehlen in der Nachkriegszeit in einem guten Drittel der Akten (38) Informationen über Mütter und Kinder. Der Grund: Sie werden vom Kreisjugendamt Ebersberg (in seiner Funktion als Vormund) nicht gefunden. Daher gibt es keine Informationen darüber, wo und in welchen Verhältnissen die Frauen und ihre Kinder leben. |

