Kind mit Vater in SS-Uniform

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Wiederentdeckte Vormundschaftsakten aus Ebersberg:
Über Väter und Mütter
 

Vormundschaftsakten dokumentieren nicht nur die Arbeit eines Vormunds.
Sie erzählen auch einiges über die Mütter und vor allem über die Väter der unehelich geborenen Lebensborn-Kinder.
Da erfährt man zum Beispiel, ob ein Erzeuger die Vaterschaft anerkannt hat oder anzweifelt. Ob er Unterhalt zahlt oder nicht zahlt. Man erfährt, wieviel er zahlt, ob er sich mit dem Vormund – sei es Lebensborn, sei es das Jugendamt – über die Höhe streitet. In einigen Akten fehlen solche Angaben, aber in vielen tauchen sie auf. Ein paar Zahlen:
In sechzig der 97 Akten ist dokumentiert, dass der Erzeuger die Vaterschaft anerkannt hat. Aber es gibt auch Streitfälle: Zwei Männer plädieren auf „Mehrverkehr“, ein anderer könnte ja der Vater sein. Vier wollen/wollten eine Blutgruppenuntersuchung, die damals gängige Methode, eine Vaterschaft zumindest auszuschließen. Wieder andere versprechen, die offizielle Anerkennung abzugeben, zögern das dann hinaus, beschränken sich auf eine private Zusicherung – und die Angelegenheit bleibt offen. Der Lebensborn macht Druck, droht mit Klagen, reicht Klagen ein, all das meldet er dem Ebersberger Amtsgericht. Er kennt ja die Väter, auch wenn er ihre Namen dem Amt gegenüber geheim hält. Und genau diese Geheimhaltung macht es nach dem Krieg dem Ebersberger Amt unmöglich, die Väter zu belangen.

Die wiederentdeckten Akten halten fest, dass 51 von 97 Erzeugern Unterhalt zahlen – also gerade einmal die Hälfte! Die Akten dokumentieren auch, wieviel sie zahlen: Zwischen 30 und 60 Reichsmark, die meisten überweisen Monat für Monat 40 bis 45 Reichsmark. Zuerst an den Lebensborn, später ans Jugendamt. Bei fünfen bleiben die Zahlungen ab Januar bzw. ab April 1945 aus: Vielleicht funktionieren die Überweisung an den Lebensborn nicht mehr? Oder halten die Männer das Thema mit dem Ende des NS-Regimes für erledigt?
Schon zu Lebensborn-Zeiten gibt es Probleme mit der Höhe des Unterhalts, nach Kriegsende gehen die Auseinandersetzungen weiter. Manchmal haben die Erzeuger tatsächlich einen „guten Grund“.  Einer ist arbeitslos. Ein anderer war lange in Kriegsgefangenschaft, die Nachforderungen würden ihn ruinieren. Ein Dritter hat mittlerweile eine Witwe mit drei Kindern geheiratet, die er unterhalten muss – wie soll er dann noch sein Lebensborn-Kind finanzieren? Aber viele haben keine guten Gründe. Vielleicht wollen sie die „alte Geschichte“ einfach hinter sich lassen? Weil es ein Lebensborn-Kind ist, eins aus einem SS-Heim? Viel Raum für Spekulationen …

Die Lebensborn-Mütter[1] können die „alte Geschichte“ in der Regel nicht hinter sich lassen. Etwa ein Drittel der Frauen lebt mit dem Kind zusammen. Einige sind mittlerweile verheiratet, andere sind mit dem Kind ins Elternhaus zurückgekehrt.
Die Übrigen ziehen ihr Kind alleine groß. Was auffällt: Neben Klagen wegen ausbleibendem Unterhalt zeugen die Akten von einem gewissen Stolz dieser Frauen, es auch allein zu schaffen. Eine betont gegenüber dem Jugendamt „… daß ich für den Unterhalt von S. bisher allein voll aufgekommen bin … Auch in Zukunft werde ich den Unterhalt meiner Tochter bestreiten, soweit die Leistungen des Kindsvaters nicht ausreichen.“ Und bei einer anderen – sie lebt in der DDR – klingt es ein bisschen triumphierend, als sie erklärt, dass sie die „volle elterliche Gewalt“ hat, keinen Vormund braucht und allein klarkommt.

Bei allem Stolz und Selbstbewusstsein: In der Nachkriegszeit ist es schwer, als unverheiratete Frau allein ein Kind groß zu ziehen. Deshalb geben manche Frauen
ihre Tochter/ihren Sohn ab, meist an Verwandte oder an Pflegeeltern, selten an Adoptiveltern, an den (verheirateten) Kindesvater oder an ein Heim. Ein Schritt, der vermutlich nicht nur materielle Gründe hat, sondern auch mit der fortdauernden Diskriminierung alleinstehender Mütter zusammenhängt. Auch davon erzählen die Vormundschaftsakten.  
Eine Frau bittet darum, die Geburtsurkunde ihres Kindes zu ändern. Dort heißt es in der Rubrik Mutter „die ledige Kontoristin A.K.“. Das Wort „ledig“ soll, so der Wunsch, gestrichen werden. Eine andere Frau kämpft darum, dass der Name des Kindesvaters in der Geburtsurkunde eingetragen wird. Schließlich war sie mit ihm verlobt, schließlich hat er die Vaterschaft anerkannt – nur zur Hochzeit ist es nicht mehr gekommen. „Es ist das Recht jeder Kriegsbraut, deren Verlobter gefallen ist,“ schreibt sie dem Amt, „dass der Vater des Kindes in der Geburtsurkunde genannt wird …“ Verlobt, so könnte man schlussfolgern, ist so gut wie verheiratet …
Mehrere Frauen bitten um Diskretion. Sie wollen nicht, dass ihr Kontakt zum Jugendamt bekannt wird. Frage: Wem gegenüber ist Diskretion angesagt? Gegenüber Verwandten? Nachbarn? Kolleginnen und Kollegen? Oder gegenüber dem Kind? Die Akten liefern zwei Belege für letztere Vermutung: Eine Frau erklärt dem Amt, dass ihr Sohn nicht wisse, dass sein Vater eigentlich sein Stiefvater sei – und das soll auch so bleiben. Beim anderen Fall ist es ein Amt, das bei der Weiterleitung der Akten dieses Wissen verhindern will: „Es wird noch gebeten,“ heißt es da, „bei evtl. Ermittlungen darauf zu achten, daß das Mündel bis heute noch nicht davon unterrichtet ist, daß es einen Stiefvater hat, nachdem die Kindsmutter bereits am 21.12.1942 geheiratet hat.“

Das Schweigen, Vertuschen, Lügen, an dem sich Lebensborn-Geborene jahrelang abgearbeitet haben und noch abarbeiten, hat in der Nachkriegszeit seine Fortsetzung gefunden. Und daran haben nicht nur ihre Mütter und Väter, sondern auch die Ämter ihren Anteil gehabt. Zum vermeintlichen Kindeswohl!

 

[1] Im Unterschied zu den präzisen Auskünften über die Kindesväter fehlen in der Nachkriegszeit in einem guten Drittel der Akten (38) Informationen über Mütter und Kinder. Der Grund: Sie werden vom Kreisjugendamt Ebersberg (in seiner Funktion als Vormund) nicht gefunden. Daher gibt es keine Informationen darüber, wo und in welchen Verhältnissen die Frauen und ihre Kinder leben. 

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