Ein alter Stempel des Ebersberger Amtsgerichts - hat fast schon historischen Wert



Wiederentdeckte Vormundschaftsakten aus Ebersberg:
Ein neuer Vormund muss her –
und wo sind Mutter und Kind überhaupt?
 

Es ist wie immer:
Neue Dokumente liefern neue Informationen – und werfen neue Fragen auf.
- Zum Beispiel: Warum sind in Ebersberg „nur“ 97 Vormundschaftsakten gefunden worden? In bayerischen Lebensborn-Heim in Steinhöring kamen zwischen 1936 und 1945 1409 Kinder zur Welt. Etwa die Hälfte wurde unehelich geboren, die meisten dürften Lebensborn-Mündel gewesen sein … Wo sind diese 500, vielleicht 600 Akten?
- Zum Beispiel: Warum wurde das Kreisjugendamt Ebersberg erst „im August 1952 für die in den Kriegsjahren im SS-Mütterheim Steinhöring geborenen Lebensborn-Kinder zum Vormund bestellt“, wie ein Inspektor Kunst in mehreren Akten erklärt? Standen also 500, 600 Kinder nach der Befreiung vom NS-Regime sieben Jahre ohne Vormund da?

Um mit der zweiten Frage anzufangen. Tatsächlich gab es verschiedene Möglichkeiten, das Problem der „Vormundschaft“ schon vorher zu klären.
Manche Frauen hatten inzwischen geheiratet, damit hatte sich die Frage einer Amtsvormundschaft erledigt. Bei anderen war mittlerweile ein Verwandter (Großvater, Onkel) Vormund geworden. Oder ein verheirateter Kindesvater hatte das Kind für ehelich erklären lassen und in seine Ehe aufgenommen. Ein paar Kinder wurden adoptiert, damit hatten die ´neuen Eltern´die Vormundschaft. Außerdem waren einige Lebensborn-Mütter selbst aktiv geworden und hatten an ihrem Wohnort eine Vormundschaft für ihr Kind beantragt. Manchmal schon vor Kriegsende, manchmal danach. Last not least: In der SBZ/DDR brauchten uneheliche Kinder keinen Vormund mehr, die Mütter hatten die „volle elterliche Gewalt“. All diese Varianten tauchen in den 97 gefundenen Akten auf.
Die Frage, warum die Vormundschaften erst 1952 vom Kreisjugendamt übernommen wurden, ist damit allerdings nicht geklärt. Hatte man einfach gewartet, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt?

Zur ersten Frage: Was ist mit den 500-600 Vormundschaftsakten, von denen auszugehen ist? Sind sie geschreddert worden? Bis November 2025 galt eine Aufbewahrungsfrist (30 Jahre nach der Volljährigkeit), die das erlaubt hätte. Dann wären die jetzt gefundenen 97 Akten ein Restbestand? Ein Aktenstapel, der beiseitegeschoben wurde, weil er zu viel Aufwand verlangte? Und weil niemand hoffte, die „Fälle“ noch lösen zu können? [1] Denn tatsächlich blieben viele Fälle „ungelöst“.

1952/1953, dem Datum der Vormundschafts-Übernahme durch das Amtsgericht/Kreisjugendamt, begann die Bearbeitung häufig mit den Fragen: Wo ist das Kind? Wo ist die Mutter? Wo der Erzeuger? Und: Wer ist überhaupt der Erzeuger? Denn dessen Name fehlte häufig – eine Folge der Lebensborn-Geheimhaltung.
Als erstes wandte sich das Amt an Steinhöring. Aus dem ehemaligen Lebensborn-Heim war mittlerweile ein Kinderkrankenhaus geworden - und dort gab es tatsächlich Unterlagen, vermutlich die Meldebücher aus der Lebensborn-Zeit. Meistens antwortete Steinhöring: Wir wissen es nicht. Nur gelegentlich kam die Auskunft: Die Mutter ist aus dem Heim nach Da-und-Da gegangen.
Also wurde Da-und-Da angeschrieben … mit einer erstaunlichen geografisch-politischen Unkenntnis über die aktuelle Situation. Polen, die Tschechoslowakei, die SBZ/DDR waren im bayerischen Ebersberg offenbar unbekanntes Terrain. Prompt kamen solche Briefe mit entsprechendem Stempel in entsprechender Sprache zurück. Auch sonst fiel die Antwort in der Regel negativ aus: Die Mutter und/oder ihr Aufenthaltsort war unbekannt.
Die dritte Adresse, die Auskunft über Mutter und Kind hätte geben können, war das Rote Kreuz in München. Auch von dort kam fast immer die Antwort: Der Name steht nicht in unserer Kartei. Manchmal wurde die Anfrage an den Kindersuchdienst in Hamburg weitergeleitet. Auch dessen Antwort fiel meist negativ aus. In vielen Akten war damit die Suche zu Ende. Lapidar wurde vermerkt: Aufenthalt nicht zu ermitteln – weitere Suche zwecklos – Akte vorläufig geschlossen … Und mit der Volljährigkeit des Kindes wurde sie endgültig geschlossen.
Nur ganz wenige Akten dokumentieren eine längere Suche – warum gerade in diesen Fällen, hat sich mir nicht erschlossen. Geradezu skurril mutet ein regelrechter Hase-und-Igel-Wettlauf an, den eine Akte dokumentiert: Da war die Mutter dem Amt immer zwei Schritte voraus. Auf der Suche nach einem guten Leben zog sie mit ihrem Kind von Ort zu Ort (u.a. verließ sie die DDR) - und regelte ihre Verhältnisse selbst. Vergass dabei allerdings, Ebersberg zu informieren.

Letzte Frage: Warum brauchte ein Kind überhaupt einen Vormund? Wohlgemerkt - in Westdeutschland ... Der Brief eines Pflegevaters ans Kreisjugendamt hilft mir auf die Sprünge: Der Junge war mittlerweile 14, wollte eine Lehre machen - und den Lehrvertrag musste ein Vormund unterschreiben. Neben der generellen gesetzlichen Vertretung hatte ein Vormund noch andere Aufgaben: Wenn es zum Beispiel um Pflege- und Adoptiveltern ging oder um die Finanzen (Vermögensverwaltung, Waisenrente, Unterhaltszahlungen des Erzeugers ...). Auf Unterhaltszahlungen hatte der Lebensborn viel Energie verwendet, davon zeugen die 97 Akten, in denen Lebensborn-Dokumente abgeheftet sind. Aber als er aufhörte zu existieren, mussten die Mütter sich erst einmal selbst kümmern … und genau an dieser Stelle fehlte ein Vormund!

Über Väter und Mütter … mehr im nächsten Blog.

[1] Auf Nachfrage beim Landratsamt Ebersberg wurde mir einerseits versichert, dass zu keiner Zeit Lebensborn-Akten vernichtet wurden. Andererseits erklärte die Registratur, dass „Vormundschaftsakten … grundsätzlich immer gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entsorgt (werden).“ Das widerspricht sich doch, oder?

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