So sahen die Akten aus, als sie entdeckt wurden

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Wiederentdeckte Vormundschaftsakten aus Ebersberg: Wie alles angefangen hat
 

November 2024: Eine Mail aus dem bayerischen Kirchseeon in meinem Postfach.
Mit der Info, dass im Archiv des Landratsamts Ebersberg circa 10 Meter Akten zum Lebensborn-Heim in Steinhöring lagern. Vormundschaftsakten. Adoptionsakten.
Aus den Beständen des Kreisjugendamtes. Ohne Register, ohne Findbücher. 

Februar 2025: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht einen Artikel mit der Überschrift: „Lebensborn-Akten gerettet“. Fast seien die Dokumente geschreddert worden, heißt es da, aber dann habe man sie doch aufbewahrt. Es handele sich um fünf mittelgroße Umzugskartons … Damit ist es öffentlich. Das Staatsarchiv München hat allerdings schon vorher einen „diskreten Tipp“ bekommen – und wird die Dokumente übernehmen.

April 2025: Die Akten sind jetzt offiziell „Archivgut“. Damit kann die „konservatorische Bearbeitung“ und Erschließung beginnen. Die Gelegenheit,
die alten, brüchigen Papiere dabei einzuscannen, verstreicht ungenutzt.

Juli 2025: Info vom Staatsarchiv München: Die Akten sind jetzt zugänglich.
Sie unterliegen allerdings einer Schutzfrist, erfahre ich, schließlich gehe es um „personenbezogene Daten zu noch lebenden Personen“. Ich könne allerdings eine „Schutzfristverkürzung“ beantragen und mein Forschungsinteresse darlegen.
Also schreibe ich einen Antrag mitsamt einer Begründung.

Januar 2026: Grünes Licht aus München in Sachen „Schutzfristverkürzung“. Gleichzeitig bekomme ich die Signaturen: Danach wird in 97 Akten eine Lebensborn-Geschichte verhandelt. Ob diese Menge in einer Woche wohl zu „schaffen“ ist?
Die 97 Akten seien unterschiedlich dick, erklärt das Staatsarchiv, manche enthielten nur drei, vier Blätter, andere sicher hundert und mehr. Und ich solle bei meiner Zeitplanung bedenken: Fotografieren ist verboten, Kopien gibt es auch nicht. Ich muss also abschreiben …

März 2026: Endlich bin ich in München - und sitze fünf Tage lang von morgens bis abends im Staatsarchiv. Fünf, sechs Aktenberge warten auf mich … und ich lese und schreibe und lese und schreibe …

Zwei Punkte, die mir dabei sofort auffallen:

Fast alle Kinder sind in Steinhöring geboren, im Lebensborn-Heim „Hochland“.
Die Ausnahmen: ein Kind ist in Klosterheide (Heim „Kurmark“) zur Welt gekommen, eins in Nordrach (Heim „Schwarzwald“), jeweils eins in Posen und in Litzmannstadt, zwei in München. Die Geburtsjahre reichen von 1937 (1) bis 1945 (3), also fast über den gesamten Zeitraum der Lebensborn-Existenz. Die meisten Kinder sind aber Jahrgang 1942 (20), 1943 (28) und 1944 (17).

Viele Akten bestehen aus zwei Teilen:
Der erste enthält Lebensborn-Dokumente, Briefe der SS-Organisation an das Amtsgericht bzw. Kreisjugendamt Ebersberg. Darin geht es meistens um die Vaterschaftsanerkennung und Zahlungsbereitschaft der Erzeuger. Manchmal folgt ein knapper Bericht über das Kind und über seinen Verbleib nach der Entlassung aus dem Lebensborn-Heim (bei der Mutter, bei Verwandten, bei einer Pflegemutter oder -familie). Was fehlt, sind die Adressen. Solche Lebensborn-Dokumente gibt es allerdings nicht in allen Akten.
Der zweite Teil beginnt in der Regel mit dem Jahr 1952 oder 1953. In einer Akte erklärt der zuständige Beamte, ein „Inspektor Kunst“, den Grund:

„Das Kreisjugendamt Ebersberg wurde im August 1952 für die in den Kriegsjahren im SS-Mütterheim Steinhöring geborenen Lebensborn-Kinder zum Vormund bestellt, da der frühere Vormund, „Lebensborn e.V.“ in München mit Kriegsende seine Auflösung fand. Leider waren in allen Fällen die Anschriften der Kindsmütter, der Mündel sowie Name und Anschrift der Kindsväter nicht bekannt …

D.h.: Viele Lebensborn-Kinder standen zwischen Mai 1945 – dem Ende des NS-Regimes – und 1952 bzw. 1953 ohne Vormund da!
Warum dauerte es sieben, acht Jahre, bis dem Kreisjugendamt Ebersberg diese Aufgabe übergeben wurde? Was bedeutete das für die Kinder, für die Mütter, die Pflegefamilien?

Darüber und die Mütter und die Väter und die Nachkriegszeit und und und … in den nächsten Blogbeiträgen!

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