Einige Vormundschaftsakten sind handschriftlich mit "Lebensbornkind" gekennzeichnet. Ob diese Notiz dafür verantworlich ist, dass es die 97 Akten heute noch gibt? ©dsk

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Wiederentdeckte Vormundschaftsakten aus Ebersberg:
Über Lebensborn-Kinder
 

Die Kinder, um die es in den Vormundschaftsakten geht, kommen in den Dokumenten nur am Rande vor. Immerhin erfahren wir (wenn das Jugendamt Ebersberg sie ausfindig machen konnte), wo sie leben: In einem Mutter-und-Kind-Haushalt oder in einer Familie, wenn die Mutter geheiratet hat. Bei den Großeltern, einer Tante, einem Onkel, manchmal auch beim Kindesvater. Oder bei Pflegeeltern …
Wie es den Kindern geht und wie es ihnen ergeht, darüber gibt es manchmal Informationen aus zweiter Hand, d.h. gefiltert durch die Perspektive der Erwachsenen. Ein paar Beispiele …

Geschichten vom Aufgehobensein: Mütter, Verwandte, Pflegeeltern berichten dem Jugendamt, das Kind sei gesund, komme in der Schule klar, beginne eine Lehre, stehe vor dem Abitur … Und materiell, sozial, emotional gehe es ihm gut.
Eine alleinerziehende Mutter schreibt: „Der Kindesvater kommt nach wie vor für den Unterhalt unseres Kindes auf. Ich lebe in gesicherten Verhältnissen, meinem Kinde fehlt es an nichts … 
Eine verheiratete Mutter: „… wir führen mit unseren 5 Kindern ein sehr harmonisches Familienleben … Der Junge hängt sehr an seinen Geschwistern … Gerade weil er sehr feinfühlend ist, würde er sich nach Bekanntwerden eines anderen Verwandtschaftsverhältnisses (er hat einen anderen Vater, DSK) irgendwie ausgeschlossen fühlen …“  
Ein Adoptivvater: „… das Kind (das er und seine Frau bei der Flucht aufgegriffen haben, DSK) befindet sich seit März 1946 bei uns in Pflege und wurde im August 1951 von uns adoptiert, da meine drei Söhne nicht wiedergekommen sind. Die Adoptierung ist im Einvernehmen mit der Mutter erfolgt. Das Kind trägt seit 1951 unseren Namen … Das Kind weiß es nicht anders als dass wir seine Eltern sind." 

Geschichten vom Abschieben, Verlassen, Zerstören:
Die Vormundschaftsakten erzählen aber auch von Müttern und Stiefvätern, von Verwandten und Pflegeeltern, die von dem Kind nichts (mehr) wissen wollen. Weil es nicht so geworden ist, wie sie es sich vorgestellt haben, weil es ihnen lästig ist, weil sie es nur benutzen …
Ein Stiefvater beschwert sich: Der 17jährige habe seine Lehrstelle verlassen, treibe sich herum, führe einen „liederlichen Lebenswandel“. Er sei frech, arrogant, bösartig, mache Schulden, rauche, trinke, habe regen Umgang mit Mädchen. Deshalb schlägt der Stiefvater eine „Fürsorgeerziehung“ vor.  
Eine verheiratete Mutter teilt dem Jugendamt mit: Die Tochter befinde sich in einem Kinderheim. Als Kleinkind habe sie eine Hirnhautentzündung gehabt und sei geistig schwach. Die Frau bittet, ihr weitere Post unter einer Deckadresse zu schicken. „Ich möchte gerne in meiner Ehe große Auseinandersetzungen, die auf Kosten meiner Gesundheit gehen, vermeiden.“
Die Pflegeeltern sind völlig ungeeignet – und das Jugendamt will es nicht wahrhaben: Der Mann trinkt, die Frau ist gewalttätig, der Pflegebruder missbraucht das Mädchen. Die Reaktion: Es wird „störrisch“, bleibt in der Entwicklung zurück, kommt in der Schule nicht mit … Als es 13 ist, attestiert ihm das Bayerische Landeskriminalamt, dass es „sexuell weitgehend verdorben sein dürfte“. Das Mädchen kommt in ein Heim, läuft weg, treibt sich herum …

Geschichten mit spekulativem Potential
Zwischen den Geschichten von Aufgehobensein auf der einen, Verlassenwerden auf der anderen Seite findet man irritierende Biografien, die zu Spekulationen anregen. Zwei Beispiele …
Ein Findelkind?

Im April 1939 wird in Heidelberg ein „Knabe“ gefunden. Umgehend bekommt er den Nachnamen einer Berlinerin – und Max Sollmann (Lebensborn-Geschäftsführer) übernimmt „auf Befehl des Reichsführers SS“ die Vormundschaft. Der Junge wird ins Lebensborn-Heim Steinhöring gebracht, nach einem halben Jahr landet er bei der Frau, deren Namen er von Anfang an trägt. Sie wird sein Vormund, sie ist für den Unterhalt zuständig, sie nennt ihn in einem Brief ans Jugendamt „meinen Jungen“ …
Ist sie vielleicht selbst die Mutter? Wollte sie unter dem Mantel der „Findelkind-Geschichte“ ihre Mutterschaft verbergen, mit Sollmanns und Himmlers Hilfe?

Eine Leihmutterschaft?
Ein Junge - im Oktober 1942 als uneheliches Kind in Steinhöring geboren – wird nach 12 Monaten seinem verheirateten Vater übergeben. Dessen Ehefrau ist … die Schwester der Kindesmutter.
Was steckt dahinter? Ein Seitensprung? Ein Nebenverhältnis? War das Kind vielleicht ´bestellt´? 1954 schreibt der Kindesvater dem Ebersberger Jugendamt: „Da (der Junge) mein einziges Kind ist, seine Mutter und meine Frau Schwestern sind, wird er wie ein eheliches Kind gehalten“.

Es wäre spannend, von all diesen „Kindern“ zu erfahren, wie sie sich damals fühlten, was sie damals dachten und was sie heute fühlen und denken. Zum Glück haben andere Lebensborn-Geborene von ihrem Leben erzählt – und haben uns klar gemacht, wie wichtig es ist zu wissen, wer die Mutter ist, wer der Vater ist, und wie fatal sich Schweigen und Lügen auswirken, auch wenn sie noch so gut gemeint sind.

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